Individuelle Begleitung für Menschen, die Stabilität, Orientierung und neue berufliche Perspektiven suchen, auch im Rahmen einer Maßnahme nach § 45 SGB III / AVGS, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Unser Angebot richtet sich an Menschen, die sich in einer herausfordernden Lebens- oder Umbruchsituation befinden und sich eine persönliche, wertschätzende und strukturierte Begleitung wünschen.
Manchmal fühlt sich der nächste Schritt schwer an: berufliche Unsicherheit, innere Überforderung, fehlende Struktur oder das Gefühl, festzustecken. Genau hier setzt unsere Unterstützung an. Wir begleiten Menschen dabei, wieder Klarheit, Stabilität und neue Handlungsmöglichkeiten zu gewinnen.
Keine Standardlösung, sondern eine Begleitung, die sich an Ihrer Situation orientiert.
Wir schauen gemeinsam auf deine aktuelle Situation und das, was du jetzt wirklich brauchst.
Du gewinnst Orientierung, sortierst Themen und entwickelst greifbare nächste Schritte.
Wir arbeiten ressourcenorientiert und stärken das, was dir im Alltag Halt gibt.
Wenn es um Neuorientierung und Aktivierung geht, begleiten wir dich auf deinem nächsten Weg.
Unsere Beratungsangebote können über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit vollständig gefördert werden.
Als AZAV-zertifizierter Träger begleiten wir Menschen bei beruflicher Neuorientierung, persönlicher Stabilisierung und dem nächsten Schritt in Richtung Arbeit oder Ausbildung.
Wir beginnen mit einer detaillierten Analyse Ihrer aktuellen Situation und Ziele.
Zusammen entwickeln wir einen maßgeschneiderten Plan.
Durch Coaching, Training und praktische Übungen unterstützen wir Sie in jedem Schritt.
Lydia begleitet dich wertschätzend, klar und auf Augenhöhe. Im Erstgespräch schaut ihr gemeinsam auf deine aktuelle Situation und darauf, welche Unterstützung für dich jetzt sinnvoll sein kann.
zu Coaching und Fördermöglichkeiten
Ein AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist eine Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nach §45 SGB III.
Mit diesem Gutschein können Menschen ein Coaching oder eine Maßnahme zur beruflichen Orientierung und Entwicklung besuchen. Wenn ein AVGS vorliegt, werden die Kosten für das Coaching vollständig übernommen.
Der §45 SGB III regelt Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Dazu gehören unter anderem Coachings, die Menschen dabei unterstützen sollen, neue Perspektiven zu entwickeln, ihre Fähigkeiten zu reflektieren und Schritte für ihre Zukunft zu planen.
Viele Coachings werden über einen AVGS-Gutschein nach §45 SGB III gefördert.
Ob eine Förderung möglich ist, entscheidet immer das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit.
In vielen Fällen können Menschen Unterstützung erhalten, wenn sie:
Leistungen vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit beziehen
sich beruflich orientieren möchten
Unterstützung bei ihrer persönlichen Entwicklung oder Perspektivplanung benötigen
Ein Gespräch mit der zuständigen Ansprechperson beim Jobcenter klärt, welche Förderung infrage kommt.
Wenn eine Förderung über AVGS (§45 SGB III) oder über eine Maßnahme nach §16k SGB II vorliegt, entstehen für Teilnehmende in der Regel keine Kosten.
Die Finanzierung erfolgt über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit.
In unserem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, wie wir dich am Besten unterstützen können.
Ruf uns einfach unter +49 1590 1230138 oder buche direkt einen Termin. Wir freuen uns auf dich.
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